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Das Bild ist Absicht. Eigentlich habe ich nach einem Foto gesucht, bei dem ein Kind auf
einen Stuhl steigt um nach Süßigkeiten auf einem Schrank zu grapschen – leider habe ich
kein solches Foto gefunden. Es soll verdeutlichen, dass man mit Hilfsmitteln Hindernisse
überwinden kann.




                                                                                           1
Accessibility und Usability werden gerne verwechselt bzw. in einen Topf geworfen. Bei
Usability – der Benutzerfreundlichkeit – geht es darum, dass eine Website oder ein
Programm einfach zu benutzen ist. Accessibility – Barrierefreiheit – hat zum Ziel,
überhaupt erst mal Zugang zu ermöglichen.




                                                                                        2
Oft gehört von Kunden oder auch Kollegen: „Die Blinden sind nicht unsere Zielgruppe.“
Ich denke, dass das eine falsche Sichtweise ist. „Die Blinden“ (in Anführungszeichen) sind
in der Zielgruppe. Sie aus Zielgruppen auszuschließen wäre genauso wenig sinnvoll wie
zu sagen: „Die Dicken sind nicht unsere Zielgruppe.“




                                                                                             3
Auch oft gehört: „Accessibility ist nur für Blinde wichtig“…




                                                               4
…weit gefehlt: Es geht um Barrieren und Hindernisse an sich. Hier ein paar Beispiele.




                                                                                        5
Auf stark kurzsichtige Nutzer möchte ich im Folgenden genauer eingehen. Das betrifft
auch ältere Menschen, die zu kleine Schrift nicht lesen können.




                                                                                       6
Hier kann ich einen Film des Instituts für Medizinische Lehre der Universität Bern
empfehlen. Während der Präsentation habe ich einen Ausschnitt von 09:25 bis 11:10
gezeigt (bezieht sich auf die 22-minütige Version mit Audiodeskription). Darin ist ein
stark sehbinderter Computernutzer zu sehen – Thomas Lanter –, der durch eine
Krankheit auf einem Auge blind ist und auf dem anderen Auge nur noch 2% Restsehkraft
hat. Um einen Computer zu benutzen verwendet er eine Bildschirmlupe, die den
Bildschirminhalt stark vergrößert, und zusätzlich invertiert darstellt (weiße Schrift auf
schwarzem Grund, da der Monitor sonst zu stark blenden würde). Daran werden
mehrere Dinge deutlich:

1) Was für Menschen mit Behinderung nützlich ist, kann auch für uns nützlich sein: Der
Mann spricht Schwyzerdütsch und ich versteh‘ kein Wort. Da helfen mir die deutschen
Untertitel. Deswegen war es mir auch egal ob wir Ton haben oder nicht: Wir hätten uns
das Video trotzdem ansehen können.

2) Der Film ist ein gutes Beispiel dafür, wie Videos barrierefrei aufbereitet werden
können. Die Untertitel helfen Hörgeschädigten, die Audiodeskriptionen helfen Blinden.

3) In Formularen sollten Labels rechtsbündig oder über den Eingabefeldern stehen, da
Nutzer mit Bildschirmlupe sonst ein Problem haben.




                                                                                            7
Zwei weitere Beispiele dafür, dass Barrierefreiheit nicht nur für Blinde wichtig ist:
Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten und Nutzer von Schwarz-Weiß-Laserdruckern.




                                                                                        8
In der linken Spalte seht Ihr die farbige Version einer Tortengrafik, rechts in schwarz-
weiß. Wenn die Farben sehr ähnlich sind fällt es schwer, die einzelnen Segmente zu
unterscheiden. Wenn man dagegen durch eine Linie eine Trennung hinzufügt, wird es
viel deutlicher.




                                                                                           9
Hier ein Beispiel für ein Liniendiagramm: links wieder die farbige Version, rechts in
schwarz-weiß. Beispiel rechts-unten: Wenn man an den einzelnen Datenpunkten
„Nubsies“ anbringt, sind die Linien für Menschen mit Farbfehlsichtigkeit oder Schwarz-
Weiß-Laserdrucker leichter zu unterscheiden.

Spätestens jetzt wird auch ein wichtiger Punkt deutlich: Inhalte müssen barrierefrei
aufbereitet werden. Es genügt nicht wenn der Kunde sagt „Agentur, mach mal
barrierefrei“ und die Agentur sagt: „Machen wir, kein Problem.“ Standardkonforme
Templates sind nur die halbe Miete. Beim Kunden muss es das Bewusstsein dafür geben,
dass Inhalte barrierefrei aufbereitet werden müssen. Für die Pflege muss das
entsprechende Budget vorgesehen werden, z.B. für die Transkription oder Untertitelung
von Videos. Und Redakteure müssen wissen, wie sie Inhalte barrierefrei aufbereiten
können – und sie müssen durch entsprechende Felder im Redaktionssystem oder CMS
die Möglichkeit dazu haben, z.B. zur Eingabe von Alternativtexten für Bilder, für
Zusammenfassungstexte von Tabellen oder Links auf Transkripte von Videos.




                                                                                         10
Ich habe noch einen Punkt hinzugefügt: Suchmaschinen.




                                                        11
Den Satz habt Ihr bestimmt alle schon mal gehört: „Google ist der größte blinde Nutzer
des Web.“ Und es stimmt: Was gut für die Suchmaschinenoptimierung (SEO ) ist, ist auch
gut für Accessibility – und umgekehrt. Neulich war ich auf dem BarCamp in München:
Dort hat Marc Uhlig von Jupiter Labs über SEO gesprochen – er hat in seinem Vortrag die
Barrierefreiheit ebenfalls in diesem Zusammenhang erwähnt.




                                                                                          12
Der Kunde: „Okay, Accessibility ist nicht nur für Blinde wichtig, aber wir können nicht auf
alle Rücksicht nehmen. Wir haben ein Corporate Design, unsere Marke hat bestimmte
Farben die wir verwenden müssen, bestimmte Schriftgrößen…“ Dazu sage ich…




                                                                                              13
…Flickr kann auf alle Rücksicht nehmen (http://m.flickr.com).




                                                                14
Die Postbank kann auf alle Rücksicht nehmen. Die Postbank wurde von „einfach für alle“
– eine Initiative der Aktion Mensch – für ihr barrierefreies Online-Banking ausgezeichnet.




                                                                                             15
Die BBC kann auf alle Rücksicht nehmen.




                                          16
Letzte Frage: „Muss das sein?“




                                 17
Für manche Kunden stellt sich diese Frage nicht: Ja, es muss sein, weil es Gesetz ist. In
Deutschland müssen alle Websites von Bundesorganen, -ministerien und -behörden
barrierefrei sein. Das schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz und dessen
Ausführungsverordnung, die BITV vor. Für die Bundesländer gibt es entsprechende
Landesverordnungen.

In Großbritannien geht man noch einen Schritt weiter: Dort müssen nicht nur öffentliche
Websites barrierefrei sein, sondern auch Websites von Unternehmen. Es gab auch schon
Prozesse wegen nicht barrierefreier Websites, in denen Unternehmen unterlegen waren.

Ein anderes Beispiel ist die bekannte „Section 508“ in den USA.




                                                                                            18
Zu dem Thema gibt es eine Menge Lektüre. Am besten ist, sich selbst ein Bild zu
machen: Das Video der Uni Bern zeigt anschaulich, worum es geht.




                                                                                  19
Erste Anlaufstelle für einen Einstieg ist natürlich die Wikipedia.

Die Initiative „einfach für alle“ hat eine gute Serie zur BITV veröffentlicht. Darin wird
nicht nur erklärt, was gemäß der BITV getan werden muss, und wie es konkret
umgesetzt wird, sondern auch: weswegen.

Beim W3-Konsortium gibt es u.a. die WCAG – die Richtlinie für barrierefreie Inhalte, auf
der auch die meisten Gesetze und Verordnungen basieren.

Die WCAG Samurai um Joe Clark haben Errata für die WCAG veröffentlicht, da die WCAG
nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen – hilfreich zum Verständnis und für die
praktische Umsetzung.

Joe Clark hat auch ein lesenswertes Buch zu dem Thema geschrieben. Es ist von 2002
und nicht mehr auf der Höhe der Zeit, aber es erklärt sehr gut die Grundlagen. Den Text
gibt es auch kostenlos auf seiner Website.

Ich empfehle immer, sich die eigene Website mal in einem Textbrowser wie Lynx
anzusehen: Es ist sehr erhellend zu sehen, wie die eigene Website von Google indiziert,
oder von einem Screenreader vorgelesen wird. Wenn dort immer nur „IMAGE, IMAGE,
IMAGE, IMAGE“ steht, gibt es Handlungsbedarf.




                                                                                            20
Bei Fragen bin ich über stefan.freimark@nolteundlauth.de oder über meine private Mail-
Adresse stefan@freimark.de erreichbar. Weitere Hinweise und Links zu dieser
Präsentation gibt es in meinem Weblog auf www.my-two-cents.de/2008/11/14

Vielen Dank!




                                                                                         21

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Viele Wege führen nach Rom (mit Notizen)
Viele Wege führen nach Rom (mit Notizen)Viele Wege führen nach Rom (mit Notizen)
Viele Wege führen nach Rom (mit Notizen)
 
Viele Wege führen nach Rom (nur Folien)
Viele Wege führen nach Rom (nur Folien)Viele Wege führen nach Rom (nur Folien)
Viele Wege führen nach Rom (nur Folien)
 
Accessibility (ohne Notizen)
Accessibility (ohne Notizen)Accessibility (ohne Notizen)
Accessibility (ohne Notizen)
 

Accessibility (mit Notizen)

  • 1. Das Bild ist Absicht. Eigentlich habe ich nach einem Foto gesucht, bei dem ein Kind auf einen Stuhl steigt um nach Süßigkeiten auf einem Schrank zu grapschen – leider habe ich kein solches Foto gefunden. Es soll verdeutlichen, dass man mit Hilfsmitteln Hindernisse überwinden kann. 1
  • 2. Accessibility und Usability werden gerne verwechselt bzw. in einen Topf geworfen. Bei Usability – der Benutzerfreundlichkeit – geht es darum, dass eine Website oder ein Programm einfach zu benutzen ist. Accessibility – Barrierefreiheit – hat zum Ziel, überhaupt erst mal Zugang zu ermöglichen. 2
  • 3. Oft gehört von Kunden oder auch Kollegen: „Die Blinden sind nicht unsere Zielgruppe.“ Ich denke, dass das eine falsche Sichtweise ist. „Die Blinden“ (in Anführungszeichen) sind in der Zielgruppe. Sie aus Zielgruppen auszuschließen wäre genauso wenig sinnvoll wie zu sagen: „Die Dicken sind nicht unsere Zielgruppe.“ 3
  • 4. Auch oft gehört: „Accessibility ist nur für Blinde wichtig“… 4
  • 5. …weit gefehlt: Es geht um Barrieren und Hindernisse an sich. Hier ein paar Beispiele. 5
  • 6. Auf stark kurzsichtige Nutzer möchte ich im Folgenden genauer eingehen. Das betrifft auch ältere Menschen, die zu kleine Schrift nicht lesen können. 6
  • 7. Hier kann ich einen Film des Instituts für Medizinische Lehre der Universität Bern empfehlen. Während der Präsentation habe ich einen Ausschnitt von 09:25 bis 11:10 gezeigt (bezieht sich auf die 22-minütige Version mit Audiodeskription). Darin ist ein stark sehbinderter Computernutzer zu sehen – Thomas Lanter –, der durch eine Krankheit auf einem Auge blind ist und auf dem anderen Auge nur noch 2% Restsehkraft hat. Um einen Computer zu benutzen verwendet er eine Bildschirmlupe, die den Bildschirminhalt stark vergrößert, und zusätzlich invertiert darstellt (weiße Schrift auf schwarzem Grund, da der Monitor sonst zu stark blenden würde). Daran werden mehrere Dinge deutlich: 1) Was für Menschen mit Behinderung nützlich ist, kann auch für uns nützlich sein: Der Mann spricht Schwyzerdütsch und ich versteh‘ kein Wort. Da helfen mir die deutschen Untertitel. Deswegen war es mir auch egal ob wir Ton haben oder nicht: Wir hätten uns das Video trotzdem ansehen können. 2) Der Film ist ein gutes Beispiel dafür, wie Videos barrierefrei aufbereitet werden können. Die Untertitel helfen Hörgeschädigten, die Audiodeskriptionen helfen Blinden. 3) In Formularen sollten Labels rechtsbündig oder über den Eingabefeldern stehen, da Nutzer mit Bildschirmlupe sonst ein Problem haben. 7
  • 8. Zwei weitere Beispiele dafür, dass Barrierefreiheit nicht nur für Blinde wichtig ist: Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten und Nutzer von Schwarz-Weiß-Laserdruckern. 8
  • 9. In der linken Spalte seht Ihr die farbige Version einer Tortengrafik, rechts in schwarz- weiß. Wenn die Farben sehr ähnlich sind fällt es schwer, die einzelnen Segmente zu unterscheiden. Wenn man dagegen durch eine Linie eine Trennung hinzufügt, wird es viel deutlicher. 9
  • 10. Hier ein Beispiel für ein Liniendiagramm: links wieder die farbige Version, rechts in schwarz-weiß. Beispiel rechts-unten: Wenn man an den einzelnen Datenpunkten „Nubsies“ anbringt, sind die Linien für Menschen mit Farbfehlsichtigkeit oder Schwarz- Weiß-Laserdrucker leichter zu unterscheiden. Spätestens jetzt wird auch ein wichtiger Punkt deutlich: Inhalte müssen barrierefrei aufbereitet werden. Es genügt nicht wenn der Kunde sagt „Agentur, mach mal barrierefrei“ und die Agentur sagt: „Machen wir, kein Problem.“ Standardkonforme Templates sind nur die halbe Miete. Beim Kunden muss es das Bewusstsein dafür geben, dass Inhalte barrierefrei aufbereitet werden müssen. Für die Pflege muss das entsprechende Budget vorgesehen werden, z.B. für die Transkription oder Untertitelung von Videos. Und Redakteure müssen wissen, wie sie Inhalte barrierefrei aufbereiten können – und sie müssen durch entsprechende Felder im Redaktionssystem oder CMS die Möglichkeit dazu haben, z.B. zur Eingabe von Alternativtexten für Bilder, für Zusammenfassungstexte von Tabellen oder Links auf Transkripte von Videos. 10
  • 11. Ich habe noch einen Punkt hinzugefügt: Suchmaschinen. 11
  • 12. Den Satz habt Ihr bestimmt alle schon mal gehört: „Google ist der größte blinde Nutzer des Web.“ Und es stimmt: Was gut für die Suchmaschinenoptimierung (SEO ) ist, ist auch gut für Accessibility – und umgekehrt. Neulich war ich auf dem BarCamp in München: Dort hat Marc Uhlig von Jupiter Labs über SEO gesprochen – er hat in seinem Vortrag die Barrierefreiheit ebenfalls in diesem Zusammenhang erwähnt. 12
  • 13. Der Kunde: „Okay, Accessibility ist nicht nur für Blinde wichtig, aber wir können nicht auf alle Rücksicht nehmen. Wir haben ein Corporate Design, unsere Marke hat bestimmte Farben die wir verwenden müssen, bestimmte Schriftgrößen…“ Dazu sage ich… 13
  • 14. …Flickr kann auf alle Rücksicht nehmen (http://m.flickr.com). 14
  • 15. Die Postbank kann auf alle Rücksicht nehmen. Die Postbank wurde von „einfach für alle“ – eine Initiative der Aktion Mensch – für ihr barrierefreies Online-Banking ausgezeichnet. 15
  • 16. Die BBC kann auf alle Rücksicht nehmen. 16
  • 17. Letzte Frage: „Muss das sein?“ 17
  • 18. Für manche Kunden stellt sich diese Frage nicht: Ja, es muss sein, weil es Gesetz ist. In Deutschland müssen alle Websites von Bundesorganen, -ministerien und -behörden barrierefrei sein. Das schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz und dessen Ausführungsverordnung, die BITV vor. Für die Bundesländer gibt es entsprechende Landesverordnungen. In Großbritannien geht man noch einen Schritt weiter: Dort müssen nicht nur öffentliche Websites barrierefrei sein, sondern auch Websites von Unternehmen. Es gab auch schon Prozesse wegen nicht barrierefreier Websites, in denen Unternehmen unterlegen waren. Ein anderes Beispiel ist die bekannte „Section 508“ in den USA. 18
  • 19. Zu dem Thema gibt es eine Menge Lektüre. Am besten ist, sich selbst ein Bild zu machen: Das Video der Uni Bern zeigt anschaulich, worum es geht. 19
  • 20. Erste Anlaufstelle für einen Einstieg ist natürlich die Wikipedia. Die Initiative „einfach für alle“ hat eine gute Serie zur BITV veröffentlicht. Darin wird nicht nur erklärt, was gemäß der BITV getan werden muss, und wie es konkret umgesetzt wird, sondern auch: weswegen. Beim W3-Konsortium gibt es u.a. die WCAG – die Richtlinie für barrierefreie Inhalte, auf der auch die meisten Gesetze und Verordnungen basieren. Die WCAG Samurai um Joe Clark haben Errata für die WCAG veröffentlicht, da die WCAG nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen – hilfreich zum Verständnis und für die praktische Umsetzung. Joe Clark hat auch ein lesenswertes Buch zu dem Thema geschrieben. Es ist von 2002 und nicht mehr auf der Höhe der Zeit, aber es erklärt sehr gut die Grundlagen. Den Text gibt es auch kostenlos auf seiner Website. Ich empfehle immer, sich die eigene Website mal in einem Textbrowser wie Lynx anzusehen: Es ist sehr erhellend zu sehen, wie die eigene Website von Google indiziert, oder von einem Screenreader vorgelesen wird. Wenn dort immer nur „IMAGE, IMAGE, IMAGE, IMAGE“ steht, gibt es Handlungsbedarf. 20
  • 21. Bei Fragen bin ich über stefan.freimark@nolteundlauth.de oder über meine private Mail- Adresse stefan@freimark.de erreichbar. Weitere Hinweise und Links zu dieser Präsentation gibt es in meinem Weblog auf www.my-two-cents.de/2008/11/14 Vielen Dank! 21