Die Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes ist ein Erfolgsmodell: Privatpersonen investieren in den Wohnungsbau mit Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit und Wertstabilität. Nach den Erhebungen der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank besteht weiterhin ein Höhenflug der Immobilienpreise.
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Wohneigentum als Sicherheit und Vorsorge
1. Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Garten | Bauen | Wohnen
Wohneigentum als Sicherheit und Vorsorge
Wohneigentum
(Bildquelle: @Pixabay)
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 - von Thomas Friese, Immobilienentwickler aus Oldenburg/Berlin
Mit der Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 1951 hat der deutsche Gesetzgeber das Ziel verfolgt,
Privatpersonen zu Investitionen in dem Wohnungsbau zu animieren, Eigentum in breite Teile der Bevölkerung in den
Städten zu ermöglichen und den Wiederaufbau nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs nach 1945 zu
beschleunigen. Diese Ziele waren politisch Anfang der fünfziger Jahre breiter Konsens. Offenbar ein Erfolgsmodell. Bis
zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland nicht die Möglichkeit, dass Wohnungen in Häusern unterschiedlichen
Eigentümern gehörten. Grundsätzlich gilt, dass das Eigentum an einem Gebäude aufgespalten in Sondereigentum
(Wohnung und Keller bzw. Garage) und Gemeinschaftseigentum (Garten, Flur und so weiter) wird. Die Verwaltung des
Sondereigentums hat der Eigentümer. Darüber hinaus wird demokratisch entschieden. Es entstehen
Wohneigentümergemeinschaften (WEG).
Erfolgsmodell Eigentumswohnungen in Deutschland
In Deutschland gibt es rund 9 Millionen Eigentumswohnungen, das ist jede vierte Wohnung. In über 1,5 Millionen
Gebäuden bestehen Wohneigentümergemeinschaften (WEG). WEGs sind unterschiedlich groß: die Spannweite von
zwei bis zu knapp 2.000 Wohnungen. Das Wohneigentumsgesetz in Deutschland, das noch aus dem Jahr 1951
stammt, ist den unterschiedlichen Herausforderungen und Bedürfnissen, die sich daraus ergeben, nicht gewachsen.
Seit seinem Inkrafttreten ist das WEG Recht kaum überarbeitet worden. Die Novelle aus dem Jahr 2007 veränderte
einige Aspekte.
Gesetzesnovelle 2007 mit einigen Änderungen
Die Rechtslage zum Wohnungseigentumsrecht hat sich durch die am 1. Juli 2007 in Kraft getretene Novelle des
2. Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verändert. Die Novelle brachte die Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft,
verbesserte Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten für die Eigentümergemeinschaft, erweiterte Beschlusskompetenzen für
die Wohnungseigentümer, schaffte neue Aufgaben und Pflichten für den WEG-Verwalter sowie eine Unterstellung des
gerichtlichen Verfahrens unter die Vorschriften der Zivilprozessordnung.
Weiterer Handlungsbedarf gesehen und gehandelt
Seit der letzten grundlegenden Gesetzesreform im Jahr 2007 sind in der Praxis verschiedene Schwachstellen offenbart
worden, die die Attraktivität des Wohneigentums einschränken. Eine von der Justizministerkonferenz eingerichtete
Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat in ihrem Abschlussbericht den Reformbedarf aufgezeigt. Im Mittelpunkt stehen
Vorschriften über die Beschlussfassung von baulichen Maßnahmen und die Kostentragung dafür, unter anderem
rechtliche Erleichterungen für die Einrichtung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in Wohneigentumsanlagen
und Mietobjekten. Bei vermieteten Eigentumswohnungen besteht das Bedürfnis, das Wohnungseigentumsrecht stärker
mit dem Mietrecht zu harmonisieren. Auf der Grundlage des Berichts der Arbeitsgruppe ist ein Gesetzentwurf erarbeitet
worden. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Wohnungseigentums Modernisierungsgesetzes (WEMoG) am 23.
März 2020 beschlossen.
Fazit: Erfolgskonzept - Wohneigentumsgemeinschaft - Wertstabilität
Das Konzept hat sich über sechzig Jahre bewährt. Als erstaunlich stabil hat sich die Eigentumswohnung einer
Wohneigentumsgemeinschaft erwiesen. Diese Stabilität zeigt sich auch an der Entwicklung von Rechtsstreitigkeiten;
dieser sind eher rückläufig. Eigentum wird in Deutschland lange gehalten und/oder Mietverhältnisse sind regelmäßig
von längerer Dauer. Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit und Wertstabilität sprechen für ein Investieren in
Eigentumswohnungen. Nach den Erhebungen der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank besteht weiterhin ein
Höhenflug der Immobilienpreise. Europaweit gilt: die Veränderungen während der Boomphasen an den
Wohnimmobilienmärkten mehrerer Länder (2002 bis 2007 und 2017 bis heute) besonders stark ins Gewicht fallen. Eine
Corona bedingten dauerhafte Verschlechterung lässt sich jedenfalls nach den bisher vorliegenden Zahlen nicht
prognostizieren.
V.i.S.d.P.:
Thomas Friese
Projektentwickler & Immobilienexperte
Über Thomas Friese:
Der Immobilienexperte und Projektentwickler Thomas Friese, Berlin/ Oldenburg (Niedersachsen) ist einer Ausbildung im steuerlichen Bereich seit
Mitte der siebziger Jahre im Bereich Immobilienentwicklung und Vermarktung tätig.
Kontakt
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Thomas Friese
Unter den Eichen 108 a
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