Google-Bewertungen wirken sich umgehend aus auf Personen, Unternehmen, Produkten und beeinflussen die Reputation. Was sind Google Bewertungen? Welche Entscheidung traf das Landgericht Köln in Bezug auf Reputationsschädigungen durch Google Bewertungen? Rechte und Pflichten und wer muss was beweisen in Bezug auf Bewertungen im Internet? Erläuterungen von Daniel Sebastian zur Macht der Bewertungen und die Rechtssprechung.
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IPPC LAW: Die Macht der Google-Bewertungen
1. Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Recht | Politik | Gesellschaft
IPPC LAW: Die Macht der Google-Bewertungen
Google Bewertungen
(Bildquelle: @Pixabay)
Einstweilige Verfügung gegen Google erlassen - Konzern muss 1-Sterne-Bewertung zügig löschen, von Daniel
Sebastian, Rechtsanwalt IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin
Das Landgericht Köln (LG Köln) hat mit Beschluss vom 18.08.2020 zu dem Az. 28 O 279/20 geurteilt, dass der
Internetkonzern Google schnell und effizient arbeiten muss. Die Beschwerde eines mit nur einem Stern bewerteten
Unternehmens war damit erfolgreich. Die Entscheidung findet sich hier: https://openjur.de/u/2272097.html
Was sind Google Bewertungen?
Jeder Nutzer des Internets kann für jedes Unternehmen, welches einen Eintrag auf Google Maps hat, eine persönliche
Bewertung hinterlassen. Diese Bewertungen helfen anderen Usern dabei sich eine Meinung vom jeweiligen
Unternehmen zu bilden. Eine Zustimmung des bewerteten Unternehmens ist nicht erforderlich.
Reputationsschäden durch Google Bewertungen
Google-Bewertungen haben eine große Auswirkung auf die Reputation von Unternehmen und Privatpersonen. So war
es hier, ein unbekannter Kunde hatte auf der Unternehmens-Webseite des Unternehmens Google eine
1-Sterne-Bewertung hinterlassen. Google wurde daraufhin angesprochen und antwortete, es sehe wegen der Pandemie
die Notwendigkeit, die Angelegenheit zu bearbeiten, jedoch nicht mit besonderer Geschwindigkeit.
Das genügte dem Landgericht Köln nicht, es urteilte, dass der Konzern den Vorgang binnen zwei Wochen prüfen und
entscheiden müsse. Hintergrund ist, dass nur das Unternehmen Google bei einer anonymen Bewertung herausfinden
kann, von wem die Negativbewertung kommt und diesen Bewerter auffordern kann, zu der 1-Sterne-Bewertung Stellung
zu nehmen.
2. Die Entscheidung des Landgerichts führte dazu, dass ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR festgelegt wurde, für
den Fall, dass die Bewertung weiterhin öffentlich bleibt.
"Ross- und Reiterbenennung" - Prüfung und Pflichten
Konkret urteilt das Gericht, dass es Aufgabe von Google gewesen wäre einen konkreten Nutzer zu benennen, der die
negativen Erfahrungen gemacht hat: "Der Verfügungsanspruch ergibt sich aus den §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1
BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1. Die Antragstellerin hat nunmehr auch hinsichtlich der Bewertung des Nutzers "D" dargelegt
und glaubhaft gemacht, dass der angegriffenen Bewertung keine konkrete tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen
der Antragstellerin zu Grunde liegt. In einem solchen Fall überwiegt das Interesse der Antragstellerin am Schutz der
sozialen Anerkennung die Interessen des Bewertenden an der Äußerung der dargestellten Meinung im Portal der
Antragsgegnerin und damit auch der Antragsgegnerin selbst an der Kommunikation und Verbreitung dieser Meinung.
Ein berechtigtes Interesse des Bewertenden, eine tatsächlich nicht stattgefundene tatsächliche Erfahrung willkürlich zu
bewerten, ist nicht ersichtlich; entsprechendes gilt für das Interesse der Antragsgegnerin eine Bewertung über eine nicht
erfolgte tatsächliche Erfahrung weiter zu kommunizieren. Mit der weiteren Abmahnung vom 14.08.2020 ist auch
insoweit ein hinreichend konkreter Hinweis auf die Rechtsverletzung erfolgt".
Wer muss was beweisen?
Die Frage, wer beweisen muss, dass die Bewertung überhaupt von einer realistischen Person stammt, und auch der
Wirklichkeit entspricht, ist umstritten. So hatte das Landgericht Lübeck entschieden, eine 1-Sterne-Bewertung zu Lasten
eines Arztes zu löschen. Es gebe keinen Patienten mit dem angegeben Nutzernamen, und Google habe das nicht
widerlegt. Der Google-Nutzer war also kein Patient.
In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Plattform jameda (VI ZR 34/15 - Urteil vom 1. März
2016) verlangt das Gericht von der Suchmaschine Google die Prüfung vorzunehmen und alles Zumutbare zu
veranlassen, um die Richtigkeit der Tatsachengrundlage zu beweisen. Wenn die Suchmaschine das nicht veranlasst
oder nicht nachweist, muss die negative Bewertung gelöscht werden.
V.i.S.d.P.:
Daniel Sebastian
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103, 10711 Berlin bzw. sein Unternehmen IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehören seit
Jahren zu den gefragten Experten rund um den Schutz von Urheberrechten und Markenrechten. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im
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