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Immowelt-Pressedienst vom 27.08.2009 – Teil 1




Mietrecht & Urteile
Wertlose Mietangebots-Listen – Geld zurück
Viel Geld für wertlose Listen mit vermeintlichen Mietangeboten: Das müssen
sich Mietinteressenten nicht gefallen lassen. Ein Gericht verurteile jetzt einen
Listenanbieter dazu, das Geld zurückzuzahlen.

Unseriöse Wohnungsvermittler haben vor Gericht keine Chance: Die Abzockmasche,
Wohnungssuchenden gegen viel Geld Listen mit angeblichen Wohnungsangeboten
zuzuschicken, verstößt gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz, entschied nach Angaben
des Immobilienportals Immowelt.de das Landgericht Hamburg (Az: 309 S 107/08).
Geklagt hatten mehrere Opfer, die zwischen 179 und 189 Euro für solche Listen zahlen
mussten und ihr Geld jetzt zurückerhalten.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Listen konkrete
Informationen und die Kontaktdaten zu den Vermietern enthielten. Damit sei die Firma
als Nachweismakler tätig geworden. Makler dürfen jedoch nur dann Geld verlangen,
wenn auch tatsächlich ein Mietvertrag zustande kommt. Damit, dass die Firma Geld für
Listen verlangte, habe sie einen Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz
begangen und muss das Geld der Kunden zurückzahlen, argumentierten die Richter. Das
Gericht hat allerdings eine Revision zur nächsthöheren Instanz zugelassen.

Die Masche, für Listen mit Wohnungen Geld zu verlangen, ist nach Beobachtungen des
Immobilienportals Immowelt.de nicht neu. Schon seit einiger Zeit bieten Firmen
Wohnungslisten für Mietobjekte an, mit deren Vermittlung sie gar nicht beauftragt
wurden. Ruft ein Interessent an, heißt es oft, dass genau diese Wohnung leider schon
vergeben sei. Man habe jedoch weitere interessante Angebote – der Interessent müsse
nur eine Liste erwerben. Diese Listen sind für den Interessenten allerdings meist wertlos.
Oft enthalten Sie nur Kopien mit Immobilienangeboten anderer Anbieter – ohne deren
Wissen. Bisweilen wird auch die Kaltmiete nach unten frisiert, um Interessenten zu
locken.

Wie sich arglose Miet- und Kaufinteressenten vor dieser und vor weiteren
Abzockmaschen schützen können, schildert Immowelt.de auf der eigens eingerichteten
Seite www.schutz-vor-immobilienbetrug.de.


                                                                Quelle: www.immowelt.de




Pressekontakt:
Barbara Schmid, E-Mail: b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462;
Frank Kemter, E-Mail: f.kemter@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-410
Der Immowelt-Pressedienst erscheint wöchentlich

Herausgeber: Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg
Amtsgericht Nürnberg HRB 17587
Vorstand: Carsten Schlabritz (Vorsitzender), Jürgen Roth, Ulrich Gros,
Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Weisgerber

Die Nutzung (Vervielfältigung, Abdruck, Weitergabe) der Texte und Bilder des Immowelt-
Pressedienstes ist für redaktionelle Zwecke frei. Das Copyright der Texte und des
Bildmaterials verbleibt bei der Immowelt AG, beziehungsweise bei den jeweiligen
Rechteinhabern (gemäß Angabe), und ist bei jeder Verwendung anzugeben. Beleg
erbeten.

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  • 2. Der Immowelt-Pressedienst erscheint wöchentlich Herausgeber: Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg Amtsgericht Nürnberg HRB 17587 Vorstand: Carsten Schlabritz (Vorsitzender), Jürgen Roth, Ulrich Gros, Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Weisgerber Die Nutzung (Vervielfältigung, Abdruck, Weitergabe) der Texte und Bilder des Immowelt- Pressedienstes ist für redaktionelle Zwecke frei. Das Copyright der Texte und des Bildmaterials verbleibt bei der Immowelt AG, beziehungsweise bei den jeweiligen Rechteinhabern (gemäß Angabe), und ist bei jeder Verwendung anzugeben. Beleg erbeten.