Vortrag von Thomas Schwenke auf der AllFacebook Marketing Conference 2019 in München.
Details:
https://conference.allfacebook.de/session/onlinemarketing-recht-2019/
Konferenz:
https://conference.allfacebook.de/
49. Plattformen, die große Mengen an von
Nutzern hochgeladenen Inhalten
zugänglich machen, organisieren und
bewerben und damit Geld verdienen,
haften grundsätzlich für
Urheberrechtsverletzungen.
53. Die Rechte auf Zitat, Parodie, etc. gelten weiter
…sofern die KI sie wird erkennen können
https://twitter.com/gema_news/status/1098263167636041729?lang=de
54. "Die Anwendung dieses Artikels darf
nicht zu einer Pflicht zur allgemeinen
Überwachung führen.“
59. Ausnahme für Unternehmen, die jünger
als drei Jahre sind und weniger als
zehn Millionen Euro Umsatz machen
und deren Plattform unter fünf
Millionen monatliche Besucher
61. Es geht vor allem um Werbung für der
Influencer für sich als
Kooperationspartner und Steigerung
der Followerzahlen.
62. Wer ist ein Influencer rechtlich
betrachtet?
Ein Nutzer bei dessen Beiträgen
die potentielle Gefahr besteht,
dass Follower kommerzielle
Inhalte als redaktionelle/private
Inhalte wahrnehmen.
82. Auf dem Laufenden bleiben?
Mit meinem Newsletter oder bei Twitter und bei Facebook, informiere
ich Sie über aktuelle rechtliche Entwicklungen.
83. Bilder:
§ “Limbo”, https://www.flickr.com/photos/pasa/19847237144/, Paul Sableman, CC-BY
https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/.
§ Der Verrat der Bilder (Dies ist keine Pfeife), René Magritte, 1929
§ „Bombs Drop“, https://www.ww2online.org/image/bombs-drop-bomb-bay-towards-desert-floor-
north-africa-probably-1942-43