Als "nicht zielführend" bezeichnet der AOK-Bundesverband die im Entwurf des "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung" (GVWG) vorgesehene Pflicht zum Abschluss von Qualitätsverträgen zwischen Kliniken und Krankenkassen. Freiwillige Vertragsabschlüsse seien die Basis, um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern, sagte der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 12. April 2021.